SHK PODCAST #108 – E-Rechnung im Handwerk: Warum Betriebe jetzt handeln müssen – mit Maik Schönefeld
Die E-Rechnung kommt nicht erst – sie ist bereits da. Seit dem 01.01.2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 01.01.2027 wird es für viele Betriebe dann richtig verbindlich: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen im B2B-Bereich E-Rechnungen ausstellen können. Ab 2028 gilt die Pflicht dann grundsätzlich für alle Unternehmen.
Die Nordlicht Steuerberatung unterstützt Betriebe bei der Vorbereitung auf die E-Rechnung, bei digitalen Buchhaltungsprozessen und bei der sauberen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Software und Steuerberatung.
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